Wahlgräber
Wahlgräber werden in der Regel für 30 Jahre Ruhezeit vergeben. Sie können auch für mehrere Personen angelegt und für herkömmliche wie auch Urnenbestattungen (auch gemischt) genutzt werden.
Wahlgräber erlauben die umfangreichsten Gestaltungsmöglichkeiten. Ob die Hinterbliebenen nun Geradlinigkeit und schlichte moderne Formen bevorzugen, Findlinge oder Felsenstücke als Relikte der Eiszeit oder geschliffene, behauene oder polierte Steine aus Marmor, Granit oder anderen Natursteinen – unsere Steinmetze und Bildhauer setzen auch außergewöhnliche Formen und Designs in Stein um.
In unserer Ausstellung und in den Werkstätten am Nordfriedhof und an unserer Filiale Ulmenstraße 234 (gegenüber Großmarkt-Einfahrt) sowie auf dem angrenzenden Nordfriedhof und in unserem Fotoalben zeigen und erläutern wir Ihnen gerne Steine und Grabmäler.
Hier eine kleine Auswahl der von uns gefertigten Wahlgrab-Denkmale.